FÖRDERUNGSRICHTLINIEN 2020
- AntragstellerInnen müssen Mitglied bei NIV, ÖIV und NOEPS sein
- Die Kurse müssen im NIV-Kurskalender eingetragen sein, dafür schickt Fr. Katharina Hilmar bis Mitte Februar eine Mail an alle Vereine/Höfe um die Kursdaten abzufragen. Es wird jeder Verein gebeten dies auch nachzukontrollieren, nicht eingetragene Kurse werden nicht gefördert.
- Nachträglich genannte Kurs müssen an Julia Riegler und Katharina Hilmar gemeldet werden und werden zur Förderung gesondert entschieden.
- Die Kurse müssen mind. von einem Reitwart, Reitinstruktor bzw. Reitlehrer, oder anerkannten internationalen TrainerIn oder gleichwertiger Ausbildung bei TrainernInnen von Spezialkursen gehalten werden.
- Es werden max. 10 Tage gefördert, ausgenommen Prüfungskurse für Reiterpass und Reiternadel.
- TeilnehmerInnen dürfen keine Turniere der Sportklasse A und B starten.
- Die Listen zur Abrechnung inkl. der jeweiligen DSGVO sind zum Downloaden auf der OEPS-HP unter: >Service>Downloads>Formulare zur Abrechnung>TeilnehmerInnerliste und >Letztempfängerliste bzw. auf unserer Homepage unter >Downloads>Jugend verfügbar (Achtung: diese sind nur im Original der Sport Austria (BSO) gültig). Auf den Listen sind unbedingt auszufüllen: Name, Wohnort, IBAN und Unterschrift
- Der IBAN und der Name müssen leserlich und gültig sein, sonst kann keine Auszahlung erfolgen
- Jeder Kurs muss 14 Tage nach Abhalten mit den Originalbelegen (Teilnehmerliste und Letztempfängerliste) an Fr. Julia Riegler, Anton Krennstr. 11a; 2540 Bad Vöslau; eingereicht werden. Abrechnungen erfolgen dadurch pro Kurs.
Nur wer alle Kriterien erfüllt, ist berechtigt die Förderung aus den Geldern von NOEPS und NIV zu erhalten